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Jetzt Bundesförderung für E-Lkw-Ladeinfrastruktur sichern

Das Bundesministerium für Verkehr fördert über den Projektträger Jülich (PtJ) den Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge (E-Lkw). Gefördert wird ausschließlich die Ladeinfrastruktur – nicht die Fahrzeuge selbst. Die Förderrichtlinie wurde am 15. Mai 2026 veröffentlicht, die Antragsphase hat begonnen.

Drei Förderaufrufe stehen zur Verfügung:

Aufruf A richtet sich ausschließlich an KMU mit nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur (z. B. Betriebshöfe, Firmengelände). Die Förderintensität beträgt 500 € pro kW, die maximale Fördersumme liegt bei 300.000 € (De-minimis) bzw. 1 Million Euro (AGVO). Die Entscheidung erfolgt nach Antragseingang (Windhundprinzip). Antragsfrist: 5. Juni bis 30. September 2026. → Zum Aufruf A

Aufruf B richtet sich an alle Unternehmen mit nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur. Maximal 5 Millionen Euro pro Antrag, Vergabe im Wettbewerbsverfahren nach Förderintensität. Antragsfrist: 26. Mai bis 7. Juli 2026. → Zum Aufruf B

Aufruf C gilt für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (z. B. Rastanlagen, Ladehubs). Antragsberechtigt sind neben Unternehmen auch Kommunen, Verbände und Vereine. Ebenfalls bis zu 5 Millionen Euro, Wettbewerbsverfahren. Antragsfrist: 26. Mai bis 7. Juli 2026. → Zum Aufruf C

Wichtig: Angebote für die Ladeinfrastruktur können bereits jetzt eingeholt werden – dürfen aber erst nach Bewilligung des Förderantrags angenommen werden, da sonst die Förderfähigkeit entfällt.

Alle Informationen, die Förderrichtlinie sowie eine Auswahlhilfe finden Sie auf der Programmseite des Projektträger Jülich.

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